Die abgebildete Übersicht zeigt das EGVP-System, welches die elektronische Kommunikationsinfrastruktur zur verschlüsselten und rechtssicheren Korrespondenz mit der Justiz und der Verwaltung bildet. An das System angeschlossen sind abgesehen vom ursprünglichen Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) unter anderem das besondere elektronische Notarpostfach (beN), das besondere Anwaltspostfach (beA), das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSB), aber auch das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO). Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach zählt damit zu einem weiteren sicheren Übertragungsweg.
Grundlegend für diesen Übertragungsweg sind SAFE-Identitäten - elektronische Identitäten, die durch die Registrierung und Eintragung im sicheren Verzeichnisdienst nach dem SAFE-Standard erzeugt und hinterlegt werden. Auf Basis dieser Identitäten können unterschiedlichen Gruppen, wie z.B. Bürgern, Organisationen und Gerichten, spezifische Vertrauensstellungen und Berechtigungen zugeschrieben werden und diese zentral sowie ordnungsgemäß miteinander kommunizieren.
Abbildung: OSCI-basierter elektronischer Rechtsverkehr (eRV)
Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach nutzt den OSCI-Standard - ein Protokollstandard zur sicheren, vertraulichen und rechtsverbindlichen Übermittlung von elektronischen Daten im e-Government. Der OSCI-Standard umfasst sowohl Signatur- als auch Verschlüsselungsfunktionen und basiert einfach gesagt auf dem "Umschlag-im-Umschlag-Prinzip" (siehe Abbildung).
Um eine eBO-Nachricht zu versenden, werden die Informationen zunächst mit dem öffentlichen Schlüssel des Gerichts verschlüsselt und an einen Intermediär gesendet. Der Intermediär leitet den verschlossenen Umschlag der eBO-Nachricht an das Gericht weiter. Dieses öffnet die Mitteilung schließlich mit seinem eigenen privaten Schlüssel.
eBO stellt einen sicheren Übermittlungsweg in der Kommunikation zwischen Bürgern, Organisationen und Gerichten dar. Durch die Verschlüsselung in der Übertragung sowie die gezielte Identifizierung und Authentifikation der Kommunikationspartner wird die Integrität der übermittelten Daten und Dokumente gewährleistet.
eBO erfüllt bestimmte rechtliche Anforderungen und Standards, um die rechtliche Verbindlichkeit der übermittelten Daten und Dokumente sicherzustellen. So wird im Gegensatz zur klassischen E-Mail jede eBO Nachricht eindeutig quittiert.
eBO greift auf bewährte Infrastrukturkomponenten, wie Verschlüsselungstechnologien und Authentifizierungsverfahren des elektronischen Rechtsverkehrs zurück, um Daten und Dokumente sicher zu übermitteln.
Durch die elektronische Kommunikation über eBO entfallen zeitaufwändige Prozesse wie der postalische Versand oder persönliche Besuche. Dies führt zu einer erheblichen Zeit- und Kostenersparnis für alle Beteiligten.
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Identifizieren Sie sich eigenständig mittels neuem Personalausweis, elektronischem Siegel oder über einen Notar im eBO-Registrierungsportal.
Im letzten Schritt muss das eBO im nutzereigenen Outlook installiert werden. Die notwendigen Schritte finden Sie in unserer Anwenderdokumentation oder als Videoanleitung.
Erhalten Sie 1 eBO-Postfach inkl. 1 Nutzer - weitere Nutzer können für 9,95 EUR dazu gebucht werden
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* mit der Nutzung eines von procilon ausgestellten Zertifikates entfällt der Bezug eines separaten Authentifizierungszertifikates.
Werfen Sie einen Blick ins Nutzerhandbuch
Laut der Elektronischen-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) ist eBO für natürliche und juristische Personen sowie sonstige Vereinigungen gedacht. Wie der vollständige Name - besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach - ausdrückt, wurde es einfacher gesagt für Einzelpersonen und Organisationen geschaffen. Als Organisation sind hier vor allen Dingen Unternehmen, Verbände und andere professionelle Verfahrensbeteiligte gemeint. Generell wurde eBO für Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr (ERV) konzipiert, die bisher keinen sogenannten sicheren Übertragungsweg nutzen konnten. Das war in der Vergangenheit Notaren, Rechtsanwälten, Verwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts vorbehalten. Nun können bspw. Dolmetscher, Übersetzer, Berufsbetreuer, Verfahrensbeistände, Sachverständige, Gutachter, Gerichtsvollzieher oder auch Patentanwälte beim Austausch mit dem Bundespatentgericht (BPatG) auf einen zugelassenen und sicheren Übertragungsweg zurückgreifen.
Während professionelle Verfahrensbeteiligte (z.B. Verbände, Unternehmen, Sachverständige und Dolmetscher), dazu verpflichtet sind, sich ab 2024 für den Empfang elektronischer Daten und ab 2026 zum Versenden elektronischer Daten ein eBO einzurichten, ist für Bürger keine Nutzungspflicht in Planung.
Ja. Unabhängig der Herkunft, gilt es zur Anlage des eBO lediglich die Identität der Person sicherzustellen, was bei der Identifizierung durch einen deutschen Notar gegeben ist.
Sie benötigen lediglich ein proTECTr Businesskonto, MS Outlook ab Version 2016 oder Lotus Notes und ein internetfähiges Endgerät.
Nein, da eBO ein sicherer Übertragungsweg mit identitätsbestätigtem Absender ist, kann auf die qualifizierte Signatur verzichtet werden. Aus der Rechtsprechung sind allerdings Fälle bekannt, bei denen Gerichte bei speziellen Dokumenten auf die qualifizierte Signatur bestanden. Deshalb empfehlen wir, sich dazu im konkreten Fall zusätzliche Informationen einzuholen. Im Zweifel bietet die schnell nutzbare qualifizierte Signatur mit proTECTr eine zusätzliche Sicherheit für wichtige Schriftsätze.
Der gesamte Ablauf ist hier beschrieben.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Einrichtung und Nutzung eines eBO ist eine identitätsbestätigte Registrierung im Verzeichnisdienst der Justiz SAFE. Hierfür sind unterschiedliche Verfahren zur Identitätsbestätigung vorgesehen. Einzelpersonen können ihre Identität über die eID-Funktion des Personalausweises (muss freigegeben sein) nachweisen. Für Organisationen (Unternehmen, Verbände, etc.) ist ein Nachweis über ein Unternehmenssiegel möglich. Ebenfalls wird eine beglaubigte Identitätsbestätigung durch ein Notariat akzeptiert. Des Weiteren wird für den Zugang zum ERV eine durch die Justiz zugelassene Sende- und Empfangssoftware benötigt. procilon verfügt mit dem proDESK Framework 3 über eine solche Komponente.
Ja, das ist möglich. Ihr eBO-Komplettpaket beinhaltet 1 Postfach und 1 Nutzer. Weitere Nutzer mit Zugriff auf das selbe Postfach können für 9,95 EUR dazu gebucht werden. Wird die Software auf einem Terminalserver installiert und mehreren Nutzern zugänglich gemacht, gilt die Anzahl der zugreifenden Nutzer.
Ja, das ist möglich. Sofern ein Anwender mehrere Endgeräte für sein persönliches eBO verwenden möchte, wird nur ein Nutzer abgerechnet.
Das Starter-Paket beinhaltet bis zu 50 ein- und ausgehende Nachrichten pro Monat. Höhere Nachrichtenvolumina können über die Pakete Basic (100), Premium (250), Enterprise (350) lizenziert werden.
Für geringe Nutzerzahlen sind die Kosten in der Preistabelle oben auf dieser Seite veröffentlicht. Ab ca. 10 Nutzern empfiehlt es sich eine zentrale eBO-Komponente in Betracht zu ziehen, die zusätzliche Funktionen, wie In-House-Routing oder automatisierte Archivierung ermöglicht. Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot gern an.
Wenn Sie einen Rabattcode erhalten haben, können Sie diesen während des Bestellvorgangs im Warenkorb-Rabattfeld eingeben. Der Rabatt wird bei Erfolg direkt sichtbar. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass nachträglich eingereichte Rabattcodes aus abrechnungstechnischen Gründen nicht berücksichtigt werden können.
Das proTECTr ERV Addin sollte/muss nur bei berechtigten Mitarbeitern installiert werden. Dafür ist eine Anleitung im proTECTr ERV Help-Center oder in Form einer Anwenderdokumentation vorhanden.
Ja, nach jedem Versand einer eBO Nachricht erhalten Sie ein ausführliches Protokoll. Dies wird entweder als PDF oder als maschinenlesbarer Datensatz zur Verfügung gestellt.
Nein, da eBO ein sicherer Übertragungsweg mit identitätsbestätigtem Absender ist, kann auf die qualifizierte Signatur verzichtet werden. Aus der Rechtsprechung sind allerdings Fälle bekannt, bei denen Gerichte bei speziellen Dokumenten auf die qualifizierte Signatur bestanden. Deshalb empfehlen wir, sich dazu im konkreten Fall zusätzliche Informationen einzuholen. Im Zweifel bietet die schnell nutzbare qualifizierte Signatur mit proTECTr eine zusätzliche Sicherheit für wichtige Schriftsätze.
Ja. Es können auch Behörden (beBPo), Anwälte (beA), Notare (beN) und zukünftig auch Steuerberater (beSt) adressiert werden. Die Kommunikation von eBO-Postfachinhaber zu eBO-Postfachinhaber ist hingegen nicht möglich.
Nein. Die gesetzlichen Regelungen lt. ERVV schreiben für eBO-Nutzer explizit eine Bestätigung der SAFE-Identitäten vor, was de facto einer Neuregistrierung entspricht.
Ja, das ERV-AddIn funktioniert auch auf dem Mac mit M365 - jedoch nur in einer virtuellen Windows-Umgebung (VM).
Nein. Eine Signaturkarte wird für natürliche Person ausgestellt, das für die eBO-Identifizierung zugelassene elektronische Siegel für eine juristische.
Ja. Die proTECTr eBO Lösung integriert sich direkt in MS Outlook. Dafür wird zu bestehenden (privaten) Postfächern ein zusätzliches angelegt. Die Bearbeitung von ERV-Nachrichten und privater Post erfolgt getrennt.
Überzeugen Sie sich selbst und erleben Sie, wie einfach proTECTr funktioniert.
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